Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Nationale Krisenzentrum bemüht sich, diese Website in Übereinstimmung mit den folgenden Rechtsvorschriften zugänglich zu machen: das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit findet Anwendung auf die Website: www.be-alert.be.
Konformitätsstatus
Die Website be-alert.be ist gemäß den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Stufe AA entwickelt worden.
Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit
Vorliegende Erklärung wurde am 28. November 2022 erstellt. Vorliegende Erklärung wurde zuletzt am 25. April 2023 überarbeitet.
Das Nationale Krisenzentrum plant:
- ein vereinfachtes, schnelles Audit nach dem Start dieser Website. Konsultieren Sie den Report.
- ein eingehenderes Audit auf längere Frist.
Sie können die Berichte dieser Audits auf Niederländisch oder Französischeinsehen.
Kontaktdaten
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website können Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie die folgende Kontrollinstanz kontaktieren: Föderale Ombudsperson: contact@federaalombudsman.be / contact@mediateurfederal.be