Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Nationale Krisenzentrum, verpflichtet sich, diese Website in Übereinstimmung mit der folgenden Gesetzgebung zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors. 

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für: www.be-alert.be.

Grad der Einhaltung 

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Verstöße und Ausnahmen teilweise den Anforderungen, wie unten beschrieben. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Es wurde ein externes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt. Diese Prüfung war eine vereinfachte Analyse. Sie können den Bericht hier lesen: https://scan.accessibility.belgium.be/de/report/2023/www.bealert.be 

Nicht-zugänglicher Inhalt 

  • Auf einigen Seiten der Website erscheinen Links, die einen zu geringen Kontrast aufweisen (WCAG 1.4.3)  
  • Die Seite https://www.be-alert.be/de/gemeinde-be-alert verwendet einen iframe ohne Titelattribut (WCAG 2.4.1)  
  • Auf der Kontaktseite werden zwei Elemente mit der gleichen ID gekennzeichnet (WCAG 4.1.1) 

Vorgeschlagene Alternativen 

Für diese Fehler gibt es keine Alternativen. 

Ausnahmen 

Die Online-Karte: Diese Karte wird benötigt, damit die Bürger nachsehen können, ob ihre Gemeinde an BE-Alert angeschlossen ist. 

Kontaktdaten 

Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, können Sie uns über das Kontaktformular oder comm@nccn.fgov.be kontaktieren. 

Wenn der oben genannte Dienst nicht reagiert, können Sie sich an die folgende Kontrollstelle wenden: 

Der föderale Ombudsmann: contact@federalombudsman.be 

Plan zur Verbesserung 

Die Probleme werden an den Entwickler weitergegeben. Im Laufe des Jahres 2024 werden diese Anpassungen dann umgesetzt. 

Diese Erklärung wurde am 07/11/2023 vorbereitet. 

Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 07/11/2023 statt.