Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

FAQ

  • Ich habe eine Textnachricht von BE-Alert erhalten und fühle mich nun in meiner Privatsphäre verletzt.

    BE-Alert wurde entwickelt, um es den lokalen Behörden zu ermöglichen, ihre Einwohner effizient zu alarmieren, wenn eine Notfallsituation eintritt oder unmittelbar bevorsteht. Dank einer einzigartigen Technologie ist es in Belgien möglich, eine standortbezogene Warnmeldung (oder eine vierteljährliche Testmeldung) an alle Personen in einer Gefahren- oder Testzone zu senden. Da die Verpflichtung, die Bevölkerung in einer Notsituation direkt zu alarmieren, im Gesetz über die elektronische Kommunikation von 2005 gesetzlich verankert ist, ist für diese Art von Alarm- oder Testmeldung keine vorherige Registrierung bei BE-Alert erforderlich. Alle Personen, die sich im Alarm- oder Testgebiet befinden, erhalten automatisch eine SMS - vorausgesetzt, sie haben ein mobiles Gerät in der Tasche, das erreichbar ist. 

    Gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten und den belgischen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden bei diesem Vorgang keine Kontaktdaten an BE-Alert oder die Regierung übermittelt. Diese bleiben lediglich Ihrem Mobilfunkbetreiber bekannt. Ihr Mobilfunknetzbetreiber sorgt lediglich dafür, dass die von BE-Alert gesendete SMS-Nachricht Sie erreicht. Andere Daten, wie Namen und Adressdaten, werden ebenfalls nicht weitergegeben. Das bedeutet, dass weder BE-Alert noch die Stelle, die die ortsbezogene SMS versendet hat, über Ihre Kontakt- und Personendaten verfügt. Nach dem Versand der Alarm- oder Testnachricht wird die Liste der kontaktierten Mobiltelefonnummern automatisch eine Zeit lang bei Ihrem Mobilfunkbetreiber gespeichert, um Ihnen eventuelle Folgemeldungen (z. B. Die Gefahr ist vorüber) zukommen zu lassen. Nach Beendigung des Notfalls wird die Auswahl der Mobiltelefonnummern, die Ihr Mobilfunknetzbetreiber zu diesem Zweck verwendet hat, vernichtet. 

    Berufung 

    Unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe haben Sie das Recht, bei der Datenschutzbehörde Einspruch zu erheben und eine gerichtliche Beschwerde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden oder dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt. Um einen Widerspruch einzulegen, senden Sie Ihre Anfrage an die folgende Adresse:  

    Datenschutzbehörde
    Straße der Presse 35

    1000 Brüssel 

    https://www.gegevensbeschermingsautoriteit.be/ 
    E-Mail: contact@apd-gba.be 

    Telefon: +32 (0)2 274 48 00  
    Fax: +32 (0)2 274 48 35
     

  • Warum habe ich keine Nachricht von BE-Alert erhalten?

    Bürgermeister, Gouverneure oder der Minister des Innern können auf verschiedene Weise Nachrichten versenden, um Sie zu warnen: 

    • an jeden, der in BE-Alert eingetragen ist.
    • auf der Grundlage Ihres Standorts.

    Sind Sie eingetragen, aber haben nichts erhalten? Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:

    • Die Behörden haben eine Nachricht in öffentlichem Interesse versendet und Sie haben angegeben, dass Sie diese Nachrichten nicht erhalten möchten (Sie können dies in Ihrem Online-Profil anpassen).
    • Ihre Kontaktdaten sind nicht (mehr) korrekt.
    • Der Handy-Speicher ist voll oder Ihr Handy hatte gerade schlechten Empfang. 
    • Die Dienste des Mobilfunknetzbetreibers sind verzögert. Daher werden Sie die Nachricht erst später erhalten. 

    Die Behörden haben eine Nachricht auf der Grundlage des Standorts verschickt, aber Sie haben nichts erhalten? Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe: 

    • Sie befanden sich zum Zeitpunkt der Versendung nicht in der Risikozone.
    • Ihr Handy hatte länger als zwei Stunden keine Verbindung zu einem Sendemast in der Risikozone (z. B. weil Sie telefoniert haben, weil Sie mit einem anderen Sendemast verbunden sind usw.). 
    • Der Handy-Speicher ist voll oder Ihr Handy hatte gerade schlechten Empfang. 
    • Die Dienste des Mobilfunknetzbetreibers sind verzögert. Daher werden Sie die Nachricht erst später erhalten. 
  • Wie kann ich sicher sein, dass die Nachricht von BE-Alert kommt und kein Phishing ist?

    Sie können eine Nachricht von BE-Alert am Absender erkennen. Die Alarmierungsnummern werden ausschließlich in Belgien genutzt.

    • Eine SMS erhalten Sie von der Nummer 1789.
    • Einen Sprachanruf erhalten Sie von der Nummer 04/77.77.77.55.

    Hier finden Sie weitere Informationen über diese Nummern.
     

  • Ist dieser Dienst kostenlos?

    Ja, die Eintragung in BE-Alert ist kostenlos. Auch die Nachrichten, die Sie erhalten, sind kostenlos.

  • Wird BE-Alert systematisch für alle Notsituationen benutzt?

    Nicht unbedingt. BE-Alert ist nicht immer der angemessenste Alarmierungskanal. In einigen Fällen wird BE-Alert nicht eingesetzt: 

    • Wenn BE-Alert aufgrund der Tageszeit (Nacht) oder des Ortes (z. B. Industriegebiet, in dem keine Menschen wohnen) nicht der beste Kanal ist.
    • Wenn die Notsituation keine Alarmierung erfordert. 
    • Wenn die Gemeinde nicht an BE-Alert angeschlossen ist. In diesem Fall wird Ihre Gemeinde Sie auf eine andere Art alarmieren. Es ist nach wie vor wichtig, dass Sie sich eintragen. Auch der Gouverneur Ihrer Provinz kann BE-Alert aktivieren. Schauen Sie hier, ob Ihre Gemeinde an BE-Alert angeschlossen ist
       
  • Erfüllt BE-Alert die Bedingungen für den Schutz des Privatlebens?

    Unabhängig davon, ob es sich um Alarmierungen auf der Grundlage freiwilliger Eintragung oder auf der Grundlage Ihres Standorts handelt, werden bei der Funktionsweise des BE-Alert-Systems die verschiedenen Rechtsvorschriften und Texte zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten.

    Hierbei handelt es sich um folgende Rechtsvorschriften:

    • Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679): Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) für BE-Alert (Eintragung der Bürger in einer Datenbank zwecks Benachrichtigung bei Notsituationen) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c), d) und e) (Alert-SMS),
    • Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten,
    • Stellungnahme 34/2015 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 9. September 2015 (Eintragung der Bürger in einer Datenbank zwecks Benachrichtigung bei Notsituationen),
    • Stellungnahme 56/2015 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 16. Dezember 2015 (Alert-SMS).

    Gemäß diesen Texten kann der Bürger, der beschließt, sich in die BE-Alert-Datenbank einzutragen, seine Daten jederzeit einsehen, ändern oder löschen. Diese Daten werden weder an Dritte noch an Länder außerhalb der Europäischen Union weitergegeben. Derzeit befinden sich alle Datenzentren in Belgien, mit Ausnahme eines Standorts in Frankreich. Zudem können die Behörden die Mobilfunknetzbetreiber auffordern, all ihren Abonnenten, die sich in einer bestimmten Zone aufhalten, eine Nachricht (SMS) zu schicken, wenn ihr Leben in Gefahr ist. In keinem Fall können die Behörden auf diese im Übrigen nicht namentlichen Daten zugreifen. Die Betreiber verfügen weder über genaue Standortinformationen der Handys noch geben Sie diese weiter. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Datenschutzerklärung des Nationales Krisenzentrum.
     

  • Ich habe kein Smartphone. Kann ich mich trotzdem in BE-Alert eintragen?

    Ja, Sie können eine SMS, einen Sprachanruf oder eine E-Mail erhalten, egal welches Gerät oder welchen Netzbetreiber Sie haben. Sie müssen jedoch bei BE Alert registriert sein.

  • Kann BE-Alert auch außerhalb einer Notsituation benutzt werden?

    Alle Nachrichten der Nummer 1789 werden bei Risiken für die Bevölkerung verschickt. 
    Wenn Sie eine SMS von der Nummer 8686 erhalten, kann es sein, dass Sie eine Nachricht in öffentlichem Interesse erhalten (z. B. Änderungen bei der Abfallsammlung). In Ihrem Online-Profil können Sie wählen, ob Sie diese Nachrichten erhalten möchten. 

  • Wie kann ich noch eine Nachricht erhalten, wenn das Telefonnetz überlastet ist?

    Wenn das Telefonnetz überlastet ist, kann das auch Auswirkungen auf den Betrieb von BE-Alert haben. In diesem Fall werden die Behörden Sie über andere Kanäle benachrichtigen.

  • Habe ich mich schon einmal bei BE-Alert registriert?

    Um zu überprüfen, ob Sie schon einmal ein BE-Alert-Profil für sich angelegt haben, empfehlen wir Ihnen, auf der BE-Alert-Website (https://www.be-alert.be) oben rechts auf den roten Button "Anmelden" zu klicken, sofort die Funktion "Passwort vergessen?" zu nutzen und die E-Mail-Adresse einzugeben, mit der Sie eventuell ein BE-Alert-Profil angelegt haben. Wenn für die eingegebene E-Mail-Adresse kein bestehendes BE-Alert Abonnement existiert, erscheint die Meldung "Die Adresse wurde nicht gefunden oder existiert nicht. Machen Sie hier ein neues Konto." 

  • Meine registrierten Daten sind nicht mehr korrekt

    Aufgrund der GDPR-Gesetzgebung ziehen wir es vor, Änderungen an individuellen BE-Alert-Profilen nicht selbst vorzunehmen. Das bedeutet, dass Sie selbst Änderungen an Ihrem BE-Alert-Profil vornehmen müssen. Dazu besuchen Sie bitte die BE-Alert Website: https://www.be-alert.be. Sie können sich bei Ihrem Profil anmelden, indem Sie auf die rote Schaltfläche "Anmelden" oben rechts klicken. Machen sie das mit der E-Mail-Adresse, die Sie zur Erstellung Ihres BE-Alert-Profils verwendet haben, und geben Sie das richtige Passwort ein. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie:

    • Ihre Telefonnummer ändern oder andere Änderungen unter "Kontaktmittel" vornehmen;
    • unter "Kontaktmittel" Ihre E-Mail-Adresse ändern oder andere Änderungen vornehmen;
    • unter "Hauptadresse" die notwendigen Änderungen vornehmen. 
  • Ich habe mein Passwort vergessen und kann mich nicht mehr bei meinem BE-Alert Profil anmelden

    Klicken Sie auf ‘Passwort vergessen’, um ein neues Passwort zu setzen. Bitte beachten Sie: Der Link zum Setzen eines neuen Passworts wird nur an die E-Mail-Adresse geschickt, mit der Sie sich damals registriert haben. Überprüfen Sie immer Ihren Junk-Mail-Ordner (Spam-Ordner), wenn Sie nicht sofort eine E-Mail zur Änderung Ihres Passworts erhalten.  

  • Was muss ich tun, um eine BE Alert-Nachricht auf der Grundlage meines Standorts zu erhalten?

    Sie müssen dafür nichts tun. Wenn Ihr Handy mit einem Sendemast in der Risikozone verbunden ist, werden Sie eine SMS erhalten. 

    Es ist nach wie vor wichtig, dass Sie sich bei BE-Alert registrieren. So werden Sie bei einer Notsituation benachrichtigt, auch wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht an der registrierten Adresse aufhalten. Wenn Sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen, könnten Sie beispielsweise eine Nachricht erhalten, mit der Sie vor einem Pegelanstieg gewarnt werden, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause sind.
     

  • Meine Gemeinde ist nicht an BE-Alert angeschlossen. Ist eine Eintragung für mich sinnvoll?

    Auch wenn Ihre Gemeinde noch nicht über BE-Alert verfügt, ist es sinnvoll, dass Sie sich registrieren. Auch der Gouverneur Ihrer Provinz kann BE-Alert aktivieren. 

    Zudem können Sie in Ihrem Profil bis zu 5 Adressen hinterlegen. Denken Sie an Ihren Arbeitsplatz, die Adresse hilfsbedürftiger Familienmitglieder usw. - so bleiben Sie immer informiert. 
     

  • Ich erhalte die Fehlermeldung "Captcha ungültig". Was nun?

    Wenn Sie die Fehlermeldung "Captcha ungültig" erhalten, haben Sie wahrscheinlich vergessen, das Kästchen "Ich bin kein Roboter" anzukreuzen. 
    Sie finden dieses Feld direkt über der orangen Schaltfläche "Erstellen Sie ein Konto".

  • Ich kann keine Telefonnummer eingeben.

    Haben Sie eine belgische Telefonnummer? Dann geben Sie Ihre Nummer ohne die Landesvorwahl (+32) und ohne Sonderzeichen (z. B. / oder .) ein. 
    Haben Sie eine ausländische Telefonnummer? Dann geben Sie Ihre Landesvorwahl ein. 
     

  • Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail erhalten.

    Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Haben Sie auch dort keine E-Mail erhalten? Dann senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. 

    Achtung: Sie erhalten erst eine Bestätigungs-E-Mail, nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben.
     

  • Ich kann keine Postleitzahl eingeben.

    Geben Sie zuerst die Großgemeinde ein. Danach können Sie die korrekte Postleitzahl auswählen. 

    Beispiel: Ich wohne in Borgerhout. Ich gebe die Großgemeinde Antwerpen mit den Anfangsbuchstaben ANT ein. Ich klicke auf Antwerpen. Anschließend erhalte ich eine Liste möglicher Postleitzahlen für Antwerpen. Ich wähle 2140.
     

  • Ich kann nicht auf die Schaltfläche "Erstellen Sie ein Konto" klicken.

    Überprüfen Sie ob: 

    • Sie das Kästchen angekreuzt haben, mit dem Sie sich einverstanden erklären, dass Ihre personenbezogenen Daten erfasst werden. 
    • Sie ein Passwort gewählt haben, das mindestens 8 Zeichen, 1 Großbuchstaben und 1 Zahl umfasst. 
  • Ich versuche mich anzumelden und erhalte die Meldung "Log-in nicht gültig".

    Um sich anzumelden, benötigen Sie einen Account. Sie erstellen einen Account über die rote Schaltfläche "Registrieren". Tragen Sie die erforderlichen Daten ein.

    Nachdem Sie auf die Schaltfläche "Erstellen Sie ein Konto" geklickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Klicken Sie auf den Link in dieser E-Mail. Nun sind Sie korrekt bei BE-Alert registriert. Bei einem nächsten Besuch können Sie sich oben anmelden.

    Sie haben bereits einen Account und erhalten diese Fehlermeldung? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
     

  • Was muss ich tun, um alarmiert zu werden?

    Um eine Nachricht zu erhalten, müssen Sie bei BE Alert eingetragen sein. Sie können dieses Online Formular ausfüllen. 

    Füllen Sie so viele Felder wie möglich aus. So erhalten Sie immer die korrekten Informationen, unabhängig davon, welchen Kanal die Behörden wählen.
     

  • Wie muss ich reagieren, wenn ich eine Nachricht von BE-Alert erhalte?

    Befolgen Sie die Empfehlungen in der Nachricht. 

    • Wenn Sie geschlossene Räume aufsuchen sollen, gehen Sie in das nächstgelegene Gebäude, schließen Sie Fenster und Türen und verfolgen Sie die Medien. Verfolgen Sie auch die Website und Social-Media-Kanäle Ihrer Gemeinde, Ihrer Provinz, des Nationalen Krisenzentrums usw
    • Wenn ein Gebäude oder Bereich evakuiert werden muss, dann befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und der Einsatz- und Rettungsdienste vor Ort.